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+++ Unsere neue Partnerschaft mit Solroof setzt neue Maßstäbe in der Branche. +++

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Eine Freifläche ist eine unbebaute und nicht anderweitig genutzte Fläche. Im Kontext der Photovoltaik (PV) wird der Begriff Freifläche auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erwähnt. Laut EEG sind Freiflächen grundsätzlich förderfähig, was bedeutet, dass Photovoltaikanlagen nicht nur auf Gebäuden, sondern auch auf diesen Flächen errichtet werden können.

Förderfähige Freiflächen nach EEG

Das EEG unterscheidet bei den Freiflächen zwischen sonstigen Flächen und Konversionsflächen:

  • Sonstige Flächen: Dies sind allgemeine unbebaute Flächen, die für die Installation von PV-Anlagen genutzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel brachliegende Landflächen, die nicht anderweitig genutzt werden.
  • Konversionsflächen: Diese Flächen sind ehemalige Industrie-, Gewerbe- oder Militärflächen, die in PV-Nutzungsflächen umgewandelt werden. Die Umwandlung solcher Flächen unterstützt die nachhaltige Nutzung und Revitalisierung von ehemals genutzten Gebieten.

Änderungen bei der Förderfähigkeit

Bis 2011 galten auch Grünflächen als förderfähige Freiflächen und konnten für den Bau von PV-Anlagen genutzt werden. Mit einer Änderung des EEG wurden Grünflächen jedoch von der Liste der förderfähigen Freiflächen gestrichen.

Anspruch auf Einspeisevergütung

Photovoltaikanlagen, die auf gesetzlich festgelegten und förderfähigen Freiflächen errichtet werden, haben Anspruch auf die Einspeisevergütung für den erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom. Dies bedeutet, dass Betreiber von PV-Anlagen auf förderfähigen Freiflächen eine Vergütung für den erzeugten Strom erhalten, was die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte erheblich steigern kann.

Fazit

Freiflächen bieten eine wertvolle Möglichkeit zur Erweiterung der Photovoltaiknutzung jenseits von Gebäudedächern. Durch die Unterscheidung zwischen sonstigen Flächen und Konversionsflächen sowie die klaren Regelungen im EEG zur Förderfähigkeit und Einspeisevergütung wird die Nutzung dieser Flächen attraktiv und förderungswürdig.