Erneuerbare Energien: Definition und Bedeutung laut EEG
Im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird in § 3 Absatz 3 genau festgelegt, welche Energien als erneuerbar gelten. Dazu gehören:
- Wasserkraft
- Windenergie
- Solare Strahlungsenergie
- Energie aus Biomasse
- Geothermie
Anlagen, die diese natürlichen Kräfte zur Energieerzeugung nutzen, gelten als Anlagen für erneuerbare Energien. Der Begriff „erneuerbare Energien“ leitet sich daher ab, dass diese Ressourcen unendlich verfügbar sind und sich ständig erneuern. Ihr Einsatz soll verstärkt werden, um langfristig von Atom- und Kernenergie Abschied nehmen zu können.
Die Nutzung erneuerbarer Energien spielt eine entscheidende Rolle in der globalen Energiewende, da sie umweltfreundlich und nachhaltig sind. Durch ihren verstärkten Ausbau können wir die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.