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Solarlexikon

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), offiziell als „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ bezeichnet, ist die zentrale Gesetzgebung zur Förderung ökologischer Energiegewinnung in Deutschland. Es gewährleistet, dass Strom aus erneuerbaren Quellen bei der Einspeisung ins Netz Vorrang gegenüber Energie aus fossilen Brennstoffen genießt. Dies stellt einen bedeutenden Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen dar, insbesondere im privaten Sektor.

Kernpunkte des EEG:

  • Einspeisevorrang: Strom aus erneuerbaren Energiequellen hat Vorrang bei der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz.
  • Einspeisevergütung: Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien erhalten eine garantierte Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom.
  • Eigenverbrauchsvergütung: Vergütung für den selbst verbrauchten Strom aus erneuerbaren Quellen.

Historie und Anpassungen:

  • Einführung: Das EEG wurde im Jahr 2000 erlassen und ersetzte das bis dahin geltende Stromeinspeisungsgesetz.
  • Regelmäßige Überarbeitungen: Um den sinkenden Anschaffungskosten und den verbesserten Bedingungen für regenerative Stromerzeugungsanlagen Rechnung zu tragen, wird das EEG regelmäßig überarbeitet. Diese Anpassungen erfolgen häufig in Form von Kürzungen der Einspeise- und Eigenverbrauchsvergütungen.

Bedeutung des EEG:

  • Förderung erneuerbarer Energien: Durch die garantierte Vergütung und den Einspeisevorrang wird der Ausbau erneuerbarer Energiequellen wie Solar- und Windkraftanlagen gefördert.
  • Privater Sektor: Besonders für private Betreiber von Photovoltaikanlagen bietet das EEG Anreize, in erneuerbare Energien zu investieren.
  • Anpassung an Marktbedingungen: Die regelmäßigen Anpassungen des EEG sorgen dafür, dass die Förderung erneuerbarer Energien mit den aktuellen Marktbedingungen und technologischen Entwicklungen Schritt hält.

Fazit:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung ökologischer Stromerzeugung in Deutschland. Durch den Vorrang für erneuerbare Energien bei der Einspeisung ins Netz und die finanzielle Unterstützung durch Einspeise- und Eigenverbrauchsvergütungen wird der Ausbau regenerativer Energiequellen nachhaltig vorangetrieben. Regelmäßige Anpassungen des Gesetzes stellen sicher, dass die Förderung an aktuelle Entwicklungen angepasst bleibt und somit den dynamischen Anforderungen des Marktes gerecht wird.

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