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+++ Unsere neue Partnerschaft mit Solroof setzt neue Maßstäbe in der Branche. +++

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Einspeisezusage für PV-Anlagen über 30 kWp: Verfahren und Notwendigkeit

Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt Peak (kWp) ist eine Einspeisezusage beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich. Diese Zusage regelt, unter welchen Bedingungen der erzeugte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann.

Warum ist eine Einspeisezusage erforderlich?

Während kleinere PV-Anlagen automatisch einen Anspruch auf Einspeisung und Vergütung gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) haben, müssen größere Anlagen eine explizite Zusage einholen. Dies liegt daran, dass größere Anlagen einen stärkeren Einfluss auf das Stromnetz haben und eine sorgfältige Planung erforderlich ist, um Netzüberlastungen zu vermeiden.

Das Verfahren zur Erteilung einer Einspeisezusage

  1. Antragstellung: Der Antrag auf Einspeisezusage wird in der Regel vom durchführenden Fachbetrieb beim zuständigen Netzbetreiber gestellt.
  2. Netzverträglichkeitsprüfung: Vor der Erteilung der Zusage führt der Netzbetreiber eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, um sicherzustellen, dass die geplante PV-Anlage keine negativen Auswirkungen auf das Stromnetz hat.
  3. Festlegung des Einspeisepunkts: Es wird ein geeigneter Einspeisepunkt festgelegt, an dem der erzeugte Strom in das Netz eingespeist werden kann.
  4. Gestattungsvertrag: Falls der Einspeisepunkt auf einem fremden Grundstück liegt, ist ein Gestattungsvertrag erforderlich, um die Nutzung zu regeln.

Erst nach Erteilung der Einspeisezusage kann die PV-Anlage installiert und angeschlossen werden.

Fazit

Die Einspeisezusage ist für größere PV-Anlagen über 30 kWp ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz ordnungsgemäß erfolgt und keine Netzprobleme verursacht werden. Durch das strukturierte Verfahren wird eine zuverlässige Integration der Anlage ins Stromnetz gewährleistet.