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+++ Unsere neue Partnerschaft mit Solroof setzt neue Maßstäbe in der Branche. +++

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Einspeisezähler: Funktion und Pflichten nach EEG

Der Einspeisezähler, auch als Messeinrichtung bekannt, ist gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) eine essentielle Komponente jeder PV-Anlage, die ihren erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Menge der eingespeisten Energie in Kilowattstunden (kWh) zu erfassen.

Funktion des Einspeisezählers

Der Einspeisezähler misst die Menge an Strom, die von der Photovoltaikanlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Diese Messung bildet die Grundlage für die Abrechnung zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber.

Pflichten des Anlagenbetreibers

Gemäß § 13 Abs. 1 des EEG ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Kosten für den Einspeisezähler zu tragen. Es gibt zwei Möglichkeiten, dies umzusetzen:

  1. Kauf des Einspeisezählers: Der Anlagenbetreiber erwirbt den Einspeisezähler und trägt sämtliche damit verbundenen Kosten.
  2. Anmietung vom Netzbetreiber: Alternativ kann der Anlagenbetreiber den Einspeisezähler vom Netzbetreiber mieten und ein monatliches Entgelt dafür entrichten.

Fazit

Der Einspeisezähler ist eine wichtige Einrichtung für PV-Anlagenbetreiber, um die eingespeiste Energiemenge zu erfassen und die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Kosten für den Einspeisezähler müssen gemäß EEG vom Anlagenbetreiber getragen werden, der die Wahl zwischen dem Kauf oder der Miete des Zählers hat.