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+++ Unsere neue Partnerschaft mit Solroof setzt neue Maßstäbe in der Branche. +++

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Einspeisepunkt: Definition und Verantwortung

Der Einspeisepunkt ist die lokale Stelle, an der der von einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Hier erfolgt der Übergang der Zuständigkeit vom Erzeuger zum Stromnetzbetreiber. Es ist wichtig zu beachten, dass der Einspeisepunkt nicht zwangsläufig identisch mit der Position des Einspeisezählers ist.

Einspeisezusage und Netzverträglichkeitsprüfung

Im Rahmen der Erteilung einer Einspeisezusage, die einem entsprechenden Antrag und einer Netzverträglichkeitsprüfung folgt, teilt der zuständige Stromnetzbetreiber dem Besitzer der Photovoltaikanlage den festgelegten Einspeisepunkt mit. In der Regel handelt es sich dabei um die der Anlage nächstgelegene Übergabestation.

Verantwortung für die Leitungsversorgung

Die Verantwortung für die Leitungsversorgung bis zum Einspeisepunkt, einschließlich aller damit verbundenen Kosten, liegt beim Betreiber der Photovoltaikanlage. Sollte der Netzbetreiber aus betrieblichen Gründen einen weiter entfernten Einspeisepunkt wählen, obwohl eine näher gelegene Alternative verfügbar wäre, so trägt der Netzbetreiber die daraus entstehenden Mehrkosten.

Fazit

Der Einspeisepunkt spielt eine zentrale Rolle bei der Integration von Solarstrom ins öffentliche Netz. Die Zuständigkeiten und Kosten für die Leitungsversorgung variieren je nach den Entscheidungen des Stromnetzbetreibers, wobei die Interessen des Anlagenbetreibers ebenfalls berücksichtigt werden.