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Solarlexikon

Einspeisemanagement

Einspeisemanagement im EEG

Das Einspeisemanagement ist im § 11 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festgehalten. Es erlaubt Netzbetreibern, bei drohender Netzüberlastung die Einspeisung einzelner Photovoltaikanlagen vorübergehend zu reduzieren. Die Maßnahmen, die Betreiber von PV-Anlagen zu diesem Zweck ergreifen müssen, sind im § 6 EEG definiert.

Gestalt des Einspeisemanagements

Das Einspeisemanagement unterscheidet sich je nach Größe der PV-Anlage und dem Zeitpunkt der Installation. Die konkreten Maßnahmen sind wie folgt:

Anlagen über 100 kWp:

  • Vollumfängliches Einspeisemanagement: Alle Maßnahmen gemäß § 6 EEG müssen ergriffen werden.

Anlagen von 30 bis 100 kWp:

  • Neu installiert: Vollumfängliches Einspeisemanagement gemäß § 6 EEG.
  • Installation von 2009 bis 2012: Nachrüstungsverpflichtung bis Ende 2013.
  • Installation vor 2009: Vereinfachtes Einspeisemanagement mit der Verpflichtung zur Ferndrosselungsfunktion.

Anlagen unter 30 kWp:

  • Einfaches Einspeisemanagement oder generelle Einspeisedrosselung auf 70 %.

Entschädigung für entgangene Einspeisevergütung

Für die Zeiten, in denen die Einspeisung aufgrund des Einspeisemanagements reduziert wird, erhalten die Betreiber eine Entschädigung für die entgangene Einspeisevergütung.

Fazit

Das Einspeisemanagement im EEG ist eine wichtige Regelung zur Sicherstellung der Netzstabilität bei hoher Einspeisung von Solarstrom. Je nach Größe und Installationszeitpunkt der PV-Anlage sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich, die von einer einfachen Einspeisedrosselung bis hin zu einem vollumfänglichen Einspeisemanagement reichen. Die betroffenen Betreiber werden für die entgangene Einspeisevergütung während der Abregelungszeiten entschädigt, was den wirtschaftlichen Nachteil ausgleicht.