Im Kontext von Solaranlagen steht der Begriff Degression für die jährliche Kürzung der Einspeisevergütung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Derzeit sieht das EEG eine feste Grunddegression vor, die zusätzlich um einen variabel festzulegenden Prozentsatz erhöht wird. Dieser Prozentsatz hängt vom Zubau neuer Photovoltaikanlagen innerhalb eines Jahres ab, wobei das Jahr von September bis Oktober des Folgejahres gemessen wird.
Ziele und Gründe der Degression:
- Anpassung der Einspeisevergütung: Die jährliche Degression hat das Ziel, die Einspeisevergütung schrittweise zu reduzieren. Dies berücksichtigt die sinkenden Kosten für Solaranlagen und deren massiven Ausbau.
- Vermeidung von Überförderung: Durch die Degression wird verhindert, dass die Einspeisevergütung unverhältnismäßig hoch bleibt und eine Überförderung erneuerbarer Energien stattfindet.
- Förderung der Kosteneffizienz: Die Degression motiviert zu Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen in der Solarbranche.
Funktionsweise der Degression:
- Feste Grunddegression: Ein festgelegter Prozentsatz, um den die Einspeisevergütung jährlich gekürzt wird.
- Variable Anpassung: Abhängig vom Zubau neuer Photovoltaikanlagen wird die Grunddegression um einen zusätzlichen Prozentsatz erhöht oder verringert.
Die Degression der Einspeisevergütung stellt sicher, dass die Förderung von Photovoltaikanlagen mit den technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen Schritt hält. Sie ermöglicht eine nachhaltige und kosteneffiziente Förderung erneuerbarer Energien, indem sie die Unterstützung kontinuierlich anpasst und somit die Balance zwischen Anreizen für Investoren und den tatsächlichen Marktbedingungen wahrt.