Skip to main content

+++ Unsere neue Partnerschaft mit Solroof setzt neue Maßstäbe in der Branche. +++

+++ Unsere neue Partnerschaft mit Solroof setzt neue Maßstäbe in der Branche. +++

+++ Unsere neue Partnerschaft mit Solroof setzt neue Maßstäbe in der Branche. +++

+++ Unsere neue Partnerschaft mit Solroof setzt neue Maßstäbe in der Branche. +++

+++ Unsere neue Partnerschaft mit Solroof setzt neue Maßstäbe in der Branche. +++

+++ Unsere neue Partnerschaft mit Solroof setzt neue Maßstäbe in der Branche. +++

+++ Unsere neue Partnerschaft mit Solroof setzt neue Maßstäbe in der Branche. +++

Der Bebauungsplan ist nicht nur im Hausbau relevant, sondern spielt auch im Kontext von Photovoltaikprojekten eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Errichtung von PV-Großanlagen wie Freiflächenanlagen. Für den erfolgreichen Betrieb solcher Anlagen und die Beantragung einer Einspeisevergütung seitens des Stromversorgers gelten bestimmte Voraussetzungen, die eng mit dem Bebauungsplan verknüpft sind.

  1. Rechtliche Grundlage: Gemäß § 32 EEG muss eine Freiflächenanlage im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet werden, um Anspruch auf Einspeisevergütung zu haben. Die genauen Regelungen zum Geltungsbereich finden sich im § 30 Baugesetzbuch.
  2. Stromabnahme und Vergütung: Nur wenn die Anlage den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht, ist der Energieversorger zur Abnahme des erzeugten Stroms und zur Zahlung der Einspeisevergütung verpflichtet.
  3. Plangenehmigungsverfahren: Das Plangenehmigungsverfahren für Freiflächenanlagen ist häufig sehr aufwändig und kann lange dauern. Wartezeiten von bis zu einem Jahr sind keine Seltenheit. In diesem Verfahren werden verschiedene Aspekte geprüft, darunter Umweltauswirkungen, landschaftliche Integration und Raumplanung.

Ein sorgfältiges Verständnis des Bebauungsplans und die Einhaltung seiner Vorgaben sind daher entscheidend für den erfolgreichen Betrieb von Photovoltaikanlagen, insbesondere von Freiflächenanlagen.