Die Abnahmegarantie ist ein zentraler Aspekt des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und regelt die Verpflichtung der Stromnetzbetreiber, den von Photovoltaikanlagen oder anderen erneuerbaren Energiequellen erzeugten Strom abzunehmen. Gemäß dieser Regelung müssen Netzbetreiber den erzeugten Strom zu einer festgelegten Vergütung abnehmen, die im Gesetz für Photovoltaikstrom verankert ist.
Diese Garantie gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Megawatt Peak (MWp). Allerdings gibt es Ausnahmen für größere Anlagen, wobei Solarparks besondere Regelungen genießen. Seit 2014 hat sich die Abnahmegarantie leicht verändert: Jetzt werden nur noch 90 Prozent des produzierten Stroms vergütet, jedoch bleibt die Verpflichtung zur Abnahme bestehen. Es gibt Ausnahmen für den Fall einer drohenden Netzüberlastung, bei der eine automatische Abschalteinrichtung genutzt werden kann, die in jeder Photovoltaikanlage vorhanden sein sollte.