Definition des Verknüpfungspunkts
Der Verknüpfungspunkt in der Photovoltaik bezeichnet den Ort, an dem die PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird, speziell auf der AC-Seite.
Gesetzliche Regelungen im EEG
Anforderungen und Vorgaben
Gemäß § 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) müssen zwei Hauptkriterien für die Auswahl des Verknüpfungspunkts beachtet werden:
- Abstimmung der Spannungsebene: Die Spannung des öffentlichen Stromnetzes muss auf die Einspeiseleistung der PV-Anlage genau abgestimmt sein.
- Entfernung zum Standort: Der Verknüpfungspunkt sollte idealerweise die kürzeste Luftlinienentfernung zum Standort der Anlage haben.
Praktische Umsetzung
Wahl des Verknüpfungspunkts
Für kleine PV-Anlagen bis zu 30 kWp ist üblicherweise der Hausanschluss als Verknüpfungspunkt vorgesehen, sofern das Grundstück bereits ans Netz angeschlossen ist. Der Netzbetreiber kann jedoch einen anderen Punkt bestimmen, wenn dieser technisch oder wirtschaftlich besser geeignet ist, wobei er die Mehrkosten für den Anschluss trägt.
Fazit
Die Auswahl des Verknüpfungspunkts ist entscheidend für die Effizienz und Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage. Durch die genaue Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die richtige Standortwahl kann eine optimale Integration ins Stromnetz gewährleistet werden.