Die Clearingstelle EEG wurde von der Bundesnetzagentur ins Leben gerufen, um Streitigkeiten und Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu klären. Sie dient als zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten im Bereich der Energiewende und trägt dazu bei, die Umsetzung des EEG zu beschleunigen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Ziele der Clearingstelle EEG:
- Vermeidung von Verzögerungen: Die Clearingstelle soll dazu beitragen, dass die Umsetzung des EEG nicht durch Rechtsstreitigkeiten verzögert wird.
- Beseitigung von Unklarheiten: Sie klärt Unklarheiten im EEG und den zugehörigen Rechtsvorschriften schnell und unkompliziert.
- Schnelle Lösungen: Die Clearingstelle strebt eine schnelle und effiziente Lösung von Streitigkeiten an.
- Schlichtung von Streitigkeiten: Sie schlichtet Streitigkeiten zwischen Stromerzeugern (z.B. Betreibern von PV-Anlagen) und Stromabnehmern (z.B. Netzbetreibern/Stromversorgern).
Inanspruchnahme der Clearingstelle EEG:
Die Clearingstelle EEG kann jederzeit von allen Parteien in einem EEG-Streitfall eingeschaltet werden. Das Verfahren ist kostenlos und unbürokratisch. Um die Clearingstelle in Anspruch zu nehmen, muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Dieses Formular kann wahlweise per Post angefordert, online ausgefüllt oder per Fax eingesendet werden.
Wichtig: Die Clearingstelle EEG bietet keine Rechtsberatung an. Sie kann auch keine Hilfe bei der Realisierung von PV-Anlagen oder Großprojekten im Bereich der Erneuerbaren Energien leisten.